Wir befinden uns inmitten einer Transformation unseres Energiesystems. In dieser hochdynamischen Lage
brauchen wir nicht zusätzliche Umbrüche, sondern stabile Rahmenbedingungen.
Nach Art.14 Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung der EU erstellen die Übertragungsnetzbetreiber der
EU-Mitgliedstaaten einen sog. Bidding Zone Review (BZR), der klärt, inwieweit die jeweils aktuellen
Strompreiszonen noch dem Gebot des Art.14 dieser Verordnung entsprechen.
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