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München, 6. April 2004

Europäische Verfassung auf dem Prüfstand:

Wirtschaftsbeirat Bayern fordert Nachbesserungen bei dem Entwurf für den Europäischen Verfassungsvertrag

Eine Europäische Verfassung bietet die Chance, die Gemeinschaft im Inneren nach dem Prinzip der Subsidiarität zu gestalten und ihr die Handlungsfähigkeit zu geben, die erforderlich ist, um die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zu stärken. Der vorliegende Verfassungsentwurf wird dieser Forderung jedoch in einigen zentralen Politikfeldern – etwa der Struktur- und Zuwanderungspolitik – nicht gerecht. Kritisch zu bewerten ist dabei vor allem die zunehmende Verlagerung von Kompetenzen auf die EU-Ebene. So ist die im vorliegenden Verfassungsentwurf vorgesehene Kompetenzverlagerung im Bereich der Kommunalordnung ein eklatanter Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. Nicht hinnehmbar ist die geplante Beschränkung der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank. Der Wirtschaftsbeirat Bayern fordert die Bundesregierung deshalb auf, die bis zu dem – für Juni 2004 anberaumten – Gipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs verbleibende Zeit für Nachbesserungen an dem Vertragsentwurf zu nutzen.

Der Wirtschaftsbeirat Bayern nimmt die Neuaufnahme der Verhandlungen über den Europäischen Verfassungsvertrag zum Anlass, gemeinsam mit der Union Mittelständischer Unternehmer (UMU) und der Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand Landesverband Bayern zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Europa und Deutschland im globalen Wettbewerb – Weichenstellungen der europäischen Politik“ am Mittwoch, dem 07. April 2004, um 16.00 Uhr, Festsaal, Hotel Bayerischer Hof, Promenadeplatz 6, München einzuladen.

Als Teilnehmer der Diskussion werden erwartet:

„Auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips müssen die Mitgliedsstaaten und ihre Regionen auch künftig für alle Themen zuständig bleiben, die nicht zwingend eine europäische Regelung erfordern“, betont Dr. Ingo Friedrich, MdEP, Vizepräsident des Europäischen Parlaments. Notwendig sei eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen den nationalen Entscheidungsträgern und der europäischen Ebene, so Dr. Friedrich weiter.

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