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Pressemitteilung 03 / 2004

Der Wirtschaftsbeirat appelliert an die Gewerkschaften

Mehr Partnerschaft - weniger Gegenmacht

Als die organisierte Interessenvertretung der Arbeitnehmer sind die Gewerkschaften im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft ein wichtiger Ordnungsfaktor der Wirtschaft. Um so wichtiger ist es, dass die Gewerkschaften in Deutschland endgültig ihren Frieden mit dieser Wirtschaftsordnung machen und anerkennen, dass die Soziale Marktwirtschaft nicht eine Variante des Kapitalismus des 19. Jahrhundert ist, sondern ein freiheitliches und soziales Wirtschafts- und Gesellschaftskonzept, das jedem anderen System überlegen ist. Das gilt sowohl materiell im Hinblick auf Wohlstand und Beschäftigung wie auch ideell unter den Gesichtspunkten von Freiheit und Verantwortung. Der Wirtschaftsbeirat fordert die Gewerkschaften auf, sich zur Mitgestaltung von Staat und Gesellschaft in Kooperation mit der Wirtschaft und zum Vorrang der Subsidiarität vor der Solidarität auch in der Tarifpolitik zu bekennen. Im Interesse aller heißt das: Mehr Partnerschaft und weniger Gegenmacht.

Als Sozialpartner im Rahmen des Grundgesetzes haben Arbeitgeber und Gewerkschaften ihre Aufgaben auf die Teilbereiche Wirtschaft, Arbeit und Soziales zu konzentrieren. Außerhalb der Wirtschafts- und Arbeitswelt müssen moderne Gewerkschaften politische Neutralität wahren und im Zuge einer inneren Demokratisierung sicherstellen, dass Mitglieder aller demokratischen Parteien oder parteilose Vertreter in der Gewerkschaftshierarchie zuverlässig verankert sind.

In der Tarifpartnerschaft müssen die Gewerkschaften die personalen Unterschiede in Zielsetzung und Lebensentwürfen der einzelnen Bürger respektieren und realisieren. Die angebliche Interessengleichheit aller Arbeitnehmer ist überholt. Arbeitsentgelt und Arbeitsbedingungen sind unterschiedlich und richten sich nach der Situation des arbeitgebenden Unternehmens, nach dessen Auftragsbestand, Ertragslage und Wettbewerbsfähigkeit. Mitarbeiter erfolgreicher Unternehmen müssen mehr verdienen können, als unrentabel gewordener Betriebe. Die Schutzfunktion des Flächentarifvertrags steht einer flexiblen Tarifpolitik nicht entgegen. Sie muss jedoch die Belange des einzelnen Unternehmens auch im Interesse der Belegschaft in den Mittelpunkt stellen. In diesem Sinn ist das Günstigkeitsprinzip weiter zu entwickeln, da die Belegschaft in einem Betrieb besser entscheiden kann, was für sie günstiger ist, als externe und betriebsfremde Gewerkschaften.

In der Betriebspartnerschaft müssen die Gewerkschaften ihren Monopolanspruch bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen aufgeben und mehr betriebliche Entscheidungen und Lösungen zulassen. Betriebsrat und Unternehmensführung müssen verstärkt die Möglichkeit nutzen können, betriebliche Regelungen zu treffen. Die Gewerkschaften sollen in den Betriebsräten als Ratgeber wirken, nicht mehr als externe Instanzen mit Entscheidungsbefugnis. Entsprechend soll „Mitbestimmung“ nur noch von Belegschaftsmitgliedern ausgeübt werden, die von den Belegschaften gewählt werden. Das externe Funktionärswesen ist zugunsten einer starken Einbindung der „Basis“ zu modifizieren, die auch die nichtorganisierten Arbeitnehmer einschließt. So sollten Arbeitskampfmaßnahmen nicht nur von Gewerkschaftsmitgliedern beschlossen werden, sondern von allen Arbeitnehmern, die in einem konkreten Tarifkonflikt direkt betroffen sind.

Die Abkürzung PDF steht für Portable Document Format und ist ein besonderes Datenformat. Es wurde von der Firma Adobe entwickelt. Den PDF-Reader können Sie kostenlos auf der Web-Site der Firma Adobe beziehen. Wir weisen darauf hin, daß der Wirtschaftsbeirat der Union e.V. durch diesen Hinweis und den Link zu Adobe keinerlei Qualitätsbewertungen, keine Garantien und keine Produkthaftung für Produkte oder Handlungen der Firma Adobe übernimmt.

Verantwortlich

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Andreas Müller-Armack
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